Kanzlei in Wildeshausen

Die Kanzlei Stolz, Stromann & Kollegen. verfügt über eine lange Tradition in Wildeshausen. Unsere Kanzlei wurde bereits in den 1920er Jahren gegründet.

 
Sie wurde dann über 50 Jahre von dem 2009 verstorbenen Kollegen Johann Eilers geprägt, der bei der Mandantschaft ein hohes Ansehen genoss.


Herr Rechtsanwalt und Notar Eckhard Stolz ist im Jahre 1992 in die Kanzlei eingetreten und bereits zum 01.01.1994 Sozius geworden. Seit 2004 ist Herr Eckhard Stolz Notar und hat die Kanzlei im Laufe der Jahre fortentwickelt.
Frau Rechtsanwältin Jessica Stromann, die uns seit dem Jahre 2010 verstärkt und seit dem 01.01.2019 Sozia ist, befasst sich überwiegend mit dem Zivilrecht, insbesondere dem Erb- und Familienrecht. Im Juni 2020 wurde Frau Rechtsanwältin Jessica Stromann zur Notarin bestellt


Seit dem Jahre 2017 unterstützt uns Frau Rechtsanwältin Kristina Schewe-Hölzen, die neben allgemeinen zivilrechtlichen Mandaten vorwiegend strafrechtliche Mandate bearbeitet.

Eine kontinuierliche Entwicklung kennzeichnet unsere Kanzlei. Derzeit sind 15 Mitarbeiter in unseren neu gestalteten Kanzleiräumen in der Kirchstraße 8 beschäftigt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir grundsätzlich zum 01.08. eines jeden Jahres Auszubildende zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten suchen und einstellen.


Für unsere vorwiegend aus Wildeshausen und dem Umland stammenden Mandaten versuchen wir, sämtliche rechtliche Angelegenheiten unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Wünsche juristisch fachkundig zu erledigen. Dabei legen wir größten Wert darauf, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zu kommunizieren und haben stets deren Wohl im Blick.


Wir stehen für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im anwaltlichen und notariellen Bereich. Zudem pflegen wir mit Gerichten, Behörden und anderen Kanzleien einen kollegialen Umgang. Deshalb können wir Ihnen auch für Fälle, in denen nicht unsere Kernkompetenzen liegen, zuverlässige Kollegen benennen.

Wir würden uns freuen, Sie als Mandanten bei uns begrüßen zu dürfen.

©2024 Stolz, Stromann & Kollegen
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